Was ist der Verkehrsleiter überhaupt?
Der Verkehrsleiter ist eine für die Leitung des Fuhrparks im Transportgewerbe bestellte Person, über den sich eine EU-Lizenz für dein Transportgewerbe erfolgreich beantragen lässt. Er stellt mit seiner Fachkunde und persönlichen Haftbarkeit somit die fachliche Eignung für dein Unternehmen dar.
Der Begriff Verkehrsleiter ist in der EU Verordnung 1071/2009 definiert und beschreibt vereinfacht gesagt die natürliche Person, die für die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens verantwortlich ist. Diese natürliche Person kann grundsätzlich entweder im Unternehmen beschäftigt sein (intern) oder aber auch extern beauftragt werden.
Um die externe Verkehrsleitung tatsächlich und dauerhaft gewährleisten zu können, muss der Verkehrsleiter seinen Betriebssitz innerhalb von 100-150 km zum Zielunternehmen haben. In der o.g. EU Verordnung wird auch geregelt, dass jedes europäische Unternehmen, welches gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, einen Verkehrsleiter benötigt.
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Funktionen externer Verkehrsleiter
Aus der EU Verordnung gehen 5 Aufgabengebiete eines Verkehrsleiters hervor.
Disposition der Ladungen & Fahrpersonal
Tourenplanung und Ladungszuweisung bzw. Schulung und Belehrung des Fahrpersonals über Ladungssicherung & Ladungsverteilung.
Prüfung der Sicherheitsverfahren
Alles von Abfahrtskontrolle bis hin zur Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge einschließlich technischer Überwachung
Instandhaltungs Management
Überwachung von Inspektionsdaten der Fahrzeuge und Erfassung anstehender Wartungsarbeiten bzw. Prüfungen nach UVV, TÜV und SP
Rechnungsführung
Umfasst die Anforderungen an eine ordentliche Rechnungsführung unter Beachtung der Rechtsform und das Umsatzsteuergesetz
Verträge und Dokumente
Prüfung der Vollständigkeit und Gültigkeit aller Verträge nach den Anforderungen der entsprechenden Richtlinien
Verantwortung heißt Haftung
Wann trägt der Verkehrsleiter die Haftung?
Kurz gesagt haftet der Verkehrsleiter natürlich persönlich für alle Aufgaben, die in seinen Verantwortungsbereich fallen. Das heißt, aus zivilrechtlicher Sicht kann eine persönliche Haftung des Verkehrsleiters drohen, insbesondere dann, wenn durch ein Fehlverhalten Personen zu Schaden kommen oder Sachschäden entstehen.
Personen & Sachschaden
Zahlfreudige Versicherungen nehmen vorzugsweise immer erst einen Schuldigen in Regress, wenn nachgewiesen werden kann, dass dieser Verantwortliche nicht seinen Pflichten nachgekommen war, bevor diese für Ersatzforderungen aufkommen.
Verstoß gegen sonstige Vorschriften
Seine Haftung beschränkt sich allerdings nicht nur auf hohe Schadensersatzforderungen. Wenn das BAG etwa einen Fahrer identifiziert, der wochenlang gegen seine Lenk- & Ruhezeiten verstoßen hatte und der Verkehrsleiter nicht nachweisen kann, diesen Mitarbeiter entsprechend belehrt und zur Einhaltung dieser Regelungen angehalten zu haben, wird er gleichermaßen haftbar gemacht. Ihm drohen dabei nicht nur entsprechende Bußgelder, sondern auch Punkte im Verkehrsstrafen Register bis hin zum Verlust der fachlichen Eignung.
Ausnahmen
Durch die korrekte Delegation auf einen dafür verantwortlichen Mitarbeiter kann die persönliche Haftung eines Verkehrsleiters abgewendet werden. Aber auch wenn die Aufgabe schriftlich delegiert wurde, entbindet das den Verkehrsleiter jedoch nicht von der Pflicht, diese Person regelmäßig stichprobenartig und unangekündigt zu kontrollieren.
Nur wenn er bei einem Schadenfall nachweisen kann, dass er einen anderen Mitarbeiter mit dieser Aufgabe betraut hat, dieser das erforderliche Know-how und auch die Kompetenzen hatte und ihn dazu noch regelmäßig kontrolliert hat, entstehen für den Verkehrsleiter gute Chancen von der Haftung befreit zu werden.
Dies erfordert eine besonders sorgfältige Dokumentation der Kontrollen und erhält trotz Delegation weiterhin seine Verantwortung.
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Wäre es nicht sinnvoll, sämtliche Aufgaben und Verantwortung an eine dafür bestimmte Person zu übertragen und sich um das eigentliche Geschäft zu kümmern?
Kann jeder Verkehrsleiter sein?
Voraussetzung zum Verkehrsleiter
Grundsätzlich kann jeder zum Verkehrsleiter bestimmt werden, der alle nachfolgenden Anforderungen und Kompetenzen vor und während seiner Leitung dauerhaft erfüllt. Dabei kann es der Unternehmer selbst sein, oder eben ein leitender Angestellter.
Zu den Voraussetzungen gehören die:
Fachliche Eignung
- -Fachkundeprüfung vor der IHK
- -Ausgewählte Ausbildung bzw. Studium mit beginn vor 14.12.2011
persönliche Zuverlässigkeit
- -keine Verstöße gegen gesetzl. Bestimmungen in der Unternehmensführung
- -Keine Gefährdung der Allgemeinheit durch den Betrieb
- -keine Verurteilung wegen eines schweren Verstoßes
Leitung der Verkehrstätigkeiten
- -Tatsächliche & Dauerhafte Leitung
- -Entscheidungsbefugnisse & Kompetenzen die ihn in zur Ausführung seiner Aufgaben bemächtigen (persönliche Haftung)
In zunehmenden Fällen wird aber auch aufgrund ökonomischer und zeitlicher Vorteile eine externe Person zur Verkehrsleitung bestellt – der externe Verkehrsleiter. Dieser darf für maximal 50 Fahrzeuge aus max. 4 Unternehmen die Verkehrsleitung übernehmen. Bei einem Unternehmen mit 100 Fahrzeugen braucht es also mindestens zwei externe bzw. einen internen Verkehrsleiter. Diese Regelung trifft also nicht auf den Internen Verkehrsleiter zu.
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Gehalt vs. Pauschale
Was verdient ein Verkehrsleiter
Das Einkommen eines Verkehrsleiters lässt sich nicht pauschal erfassen. Es hängt von individuellen Faktoren, wie z.B. der Anzahl der Fahrzeuge, der Erfahrung des Verkehrsleiters und dem Verhandlungsgeschick beider Parteien etc. ab und lässt sich daher nur grob eingrenzen.
Interner Verkehrsleiter
Ein interner Verkehrsleiter kann laut Gehaltsvergleich.de im Schnitt 3.550 € brutto verdienen, aber laut Stellenanzeige.de z.B. schon 4.800 €. Die Wahrheit dürfte also irgendwo in der Mitte liegen. Klar sollte jedoch sein, dass ein Verkehrsleiter mit einer Verantwortung für 100 Fahrzeuge weit mehr verdient als einer mit 20.
Alleine aus ökonomischer Sicht bevorzugen kleine bis mittelgroße Unternehmen mit einer Flotte bis zu 15 Fahrzeugen, einen flexiblen, externen Verkehrsleiter zu bestellen über eine dafür fest angestellte Position.
Externer Verkehrsleiter
Externe Verkehrsleiter bieten hingegen eine progressive Preisgestaltung, welche sich in Abhängigkeit von der Größe des zu leitenden Fuhrparks entfaltet. Gerade neuen Transportunternehmen wird hiermit durch günstige Alternativen zum internen Verkehrsleiter der Zugang in den Güterkraftverkehr erleichtert. So zahlt man für die Lizenzierung mit einem Fahrzeug z.B 800€ bzw. für das zweite Fahrzeug 390€ zusätzlich.
Bei 50 Fahrzeugen verdient ein externer Verkehrsleiter im schnitt pro Fahrzeug 250€ und aufwärts, ein fairer Preis für die ersparte Arbeit, den Aufwand, sowie die Fehler und Nerven, die einem durch ihn verschont bleiben.
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