Alles, was du über die EU-Lizenz wissen musst
Die EU-Lizenz
viele brauchen sie, wenige kennen sie
Zwei Wege zur EU-Lizenz
Die EU-Lizenz oder auch EU-Gemeinschaftslizenz genannt, berechtigt Transportunternehmer zum Betreiben von Güterkraftverkehr innerhalb der EU und EWR Staaten. Bei jedem EU-Lizenzantrag muss ein Verkehrsleiter angegeben werden, dessen Eignung durch die Fachkundeprüfung vor der IHK nachgewiesen wird und bei dem die persönliche Zuverlässigkeit gegeben ist. Hierbei unterscheidet man zwischen dem internen und externen Verkehrsleiter.
Interner Verkehrsleiter
Der interne Verkehrsleiter kann Geschäftsführer oder ein Angestellter mit leitender Funktion sein. Voraussetzung ist neben dem Fachkundenachweis durch die IHK auch die persönliche Zuverlässigkeit.
Wer keinen Fachkundenachweis erbringen kann, muss mit einer Vorbereitungszeit von mindestens 3-6 Monaten für die Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr durch die IHK rechnen. Bei einer Durchfallquote von über 60% empfiehlt es sich besonders fokussiert und lernbereit zu sein, da ansonsten wertvolle Zeit und Ressourcen verloren gingen. Die EU-Lizenz Erteilung dauert zusätzlich ein bis drei Monate.
Am schnellsten geht es über den externen Verkehrsleiter.
Externer Verkehrsleiter
Wer besonders schnell sein will oder muss, bestellt übergangsweise einen externen Verkehrsleiter. Er ermöglicht durch seine Fachkunde eine sofortige EU-Lizenz Beantragung bei der zuständigen Behörde. Tagesgeschäfte können somit auch kurzfristig und unbefristet aufgenommen werden.
Er ist als externer Dienstleister meistens kostengünstiger und flexibler als interne Verkehrsleiter und gewinnt daher, gerade bei neue, kleinen und mittelständischen Unternehmen an Bedeutung.
Keine Lust oder Zeit für eine Fachkundeprüfung? Spare wertvolle Zeit, Geld und Nerven und erhalte in kürzester Zeit deine EU-Lizenz über einen externen Verkehrsleiter.
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Zwei Wege zur EU-Lizenz
Die EU-Lizenz oder auch EU-Gemeinschaftslizenz genannt, berechtigt Transportunternehmer zum Betreiben von Güterkraftverkehr innerhalb der EU und EWR Staaten. Bei jedem EU-Lizenzantrag muss ein Verkehrsleiter angegeben werden, dessen Eignung durch die Fachkundeprüfung vor der IHK nachgewiesen wird und bei dem die persönliche Zuverlässigkeit gegeben ist. Hierbei unterscheidet man zwischen dem internen und externen Verkehrsleiter.
Interner Verkehrsleiter
Der interne Verkehrsleiter kann Geschäftsführer oder ein Angestellter mit leitender Funktion sein. Voraussetzung ist neben dem Fachkundenachweis durch die IHK auch die persönliche Zuverlässigkeit.
Wer keinen Fachkundenachweis erbringen kann, muss mit einer Vorbereitungszeit von mindestens 3-6 Monaten für die Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr durch die IHK rechnen. Bei einer Durchfallquote von über 60% empfiehlt es sich besonders fokussiert und lernbereit zu sein, da ansonsten wertvolle Zeit und Ressourcen verloren gingen. Die EU-Lizenz Erteilung dauert zusätzlich ein bis drei Monate.
Am schnellsten geht es über den externen Verkehrsleiter.
Externer Verkehrsleiter
Wer besonders schnell sein will oder muss, bestellt übergangsweise einen externen Verkehrsleiter. Er ermöglicht durch seine Fachkunde eine sofortige EU-Lizenz Beantragung bei der zuständigen Behörde. Tagesgeschäfte können somit auch kurzfristig und unbefristet aufgenommen werden.
Er ist als externer Dienstleister meistens kostengünstiger und flexibler als interne Verkehrsleiter und gewinnt daher, gerade bei neue, kleinen und mittelständischen Unternehmen an Bedeutung.
Keine Lust oder Zeit für eine Fachkundeprüfung? Spare wertvolle Zeit, Geld und Nerven und erhalte in kürzester Zeit deine EU-Lizenz über einen externen Verkehrsleiter.
Für wen gilt die EU-Lizenz Pflicht?
Jedes Transportunternehmen in der EU oder dem EWR mit (Pkw & Lkw) ab 3,5t im Güterkraftverkehr, sowie ab 2,5t bei grenzüberschreitenden Verkehr braucht eine EU-Lizenz.
Unbetroffen bleibt Gütertransport mit Fahrzeugen unter 3,5t & ausschließlich im eigenen Land und Werkverkehr
Jedes Transportunternehmen benötigt eine Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Wo die Erlaubnislizenz nur deutschlandweit gültig ist, erlaubt die Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz) den Güterkraftverkehr in der gesamten EU-Gemeinschaft.
Die EU-Lizenz galt bisher nur für Unternehmen, die Kraftfahrzeuge & -züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen im Einsatz hatten und wurde nun im Mai 2022 erweitert. Seit dem 21. Mai 2022 wurde die Lizenzpflicht soeben auch auf Fahrzeuge inkl. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,5t bei Kabotageverkehr erweitert.
Dadurch dürfen Kleintransporte und Kurierdienste die Grenzen innerhalb der EU nur noch im Besitz einer solchen EU-Lizenz geschäftsmäßig überqueren. Wichtig ist allein das zulässige Gesamtgewicht des genutzten Fahrzeuges inklusive möglicher Anhänger. Die Art des Fahrzeuges (Pkw oder Lkw) spielt dabei also keine Rolle.
Wichtig: Für Transportunternehmen, die Waren ausschließlich im eigenen Land mit Fahrzeugen unter einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t transportieren, ändert sich nichts.
Was ist eine EU-Lizenz?
Die EU Lizenz berechtigt Unternehmen zu Güterkraftverkehr ab 3,5t und Kabotageverkehr ab 2,5t.
Sie ist 10 Jahre gültig und jedes eingetragene Fahrzeug hat eine Ausfertigung davon mitzuführen. Für weitere Ausfertigungen z. B. bei größerem Fuhrpark und neuen Fahrzeugen wird sie auf ihre Gültigkeit geprüft. Sie kann also erlöschen
Für Transportunternehmen ist diese EU-Lizenz von hoher Bedeutung. Sie ermöglicht es ihnen, sowohl im Inland als auch im EU-Ausland grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr (bzw. Kabotageverkehr) zu betreiben.
Unter Berücksichtigung der Marktzugangs- und Berufszugangsverordnung wird die Lizenz jedem Unternehmen einmalig durch die zuständige Verkehrsbehörde vor Ort ausgestellt und gilt für zunächst zehn Jahre.
Jedes Fahrzeug des Transportunternehmens muss zu jedem Zeitpunkt eine Ausfertigung dieser Lizenz mit sich führen. Wer eine weitere Ausfertigung braucht, muss seine Eignung in der Regel mit Blick auf die Berufszugangsvoraussetzungen erneut offenlegen.
Sollten diese Voraussetzungen dann nicht gegeben sein, verliert das Transportunternehmen seine gesamte Eignung für die weitere Erteilung der Lizenz.
Wie erhältst auch du eine EU-Lizenz?
Solltest du die 4 folgenden Voraussetzungen erfüllen, kannst du eine EU-Lizenz beantragen, indem du einen Antrag auf Erteilung bei deiner örtlichen Verkehrsbehörde stellst. Wie du dir dabei Arbeit und Zeit sparst, erfährst du unter diesem Beitrag.
Voraussetzungen:
Nachweis fachliche Kompetenz
- Der Geschäftsführer deines Unternehmens oder dein Verkehrsleiter müssen ihre fachliche Eignung durch den Nachweis einer bestandenen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer belegen.
Beachte hierzu unseren Beitrag zum internen & externen Verkehrsleiter.
- Die fachliche Eignung kannst du auch nachweisen, wenn du mindestens 10 Jahre ohne Unterbrechung als Führungskraft in einem Unternehmen tätig warst, das gewerblich Güter transportiert.
Du musst Räumlichkeiten gewährleisten, über die du auf Originale der wichtigsten Unternehmensunterlagen wie z. B.
- Beförderungsverträge,
- Dokumentationen über den Einsatz und die Entsendung von Fahrern sowie
- Dokumentationen über Kabotage, Lenk- und Ruhezeiten
- Unterlagen zu den eigenen Fahrzeugen,
- Buchführungsunterlagen,
- Personalverwaltungsunterlagen,
- Arbeitsverträge,
- Sozialversicherungsunterlagen,
- entweder in elektronischer oder sonstiger Form
zugreifen können.
Zudem ist in der Verordnung festgesetzt, dass die eigenen Fahrzeuge spätestens acht Wochen nach Grenzüberschreitung zu einer Betriebsstätte im eigenen Land zurückkehren müssen.
Eine EU-Lizenz erhalten nur liquide Transportunternehmen, die ein gewisses Eigenkapital nachweisen können:
- 9.000 € für das erste genutzte Kraftfahrzeug
- 5.000 € für jedes weitere Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
- 900 € für jedes weitere Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen, aber weniger als 3,5 Tonnen
Bei 3 Fahrzeugen über 3,5t musst du also mindestens 19.000 € Eigenkapital nachweisen.
Ausnahme: Für Unternehmen mit Fahrzeugen ab 2,5t bis 3,5t gelten seit dem 21.05.2022 folgende Konditionen bei Kabotageverkehr:
- 1.800 € für das erste genutzte Kraftfahrzeug
- 900 € für jedes weitere Kraftfahrzeug
Die Bescheinigung über die Verfügbarkeit des Kapitals kann unter anderem bei der Bank oder dem Steuerberater & Wirtschaftsprüfers des Unternehmers ermöglicht werden.
Als Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit dienen in der Regel Auszüge aus den folgenden Registern:
- Das Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Das Fahrereignungsregister (KBA)
- Das Gewerbezentralregister
Sofern keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten z. B. im Gewerbezentralregister oder in deinen persönlichen Akten vermerkt sind, so ist die persönliche Zuverlässigkeit gegeben.
Sind alle Bedingungen erfüllt, steht einem erfolgreichen Antrag auf die EU-Lizenz bei der örtlichen Verkehrsbehörde nichts mehr im Wege.
Die Beantragung der Gemeinschaftslizenz bzw. EU-Lizenz kostet Sie zwischen 120,00 € – 700,00 € und die Bearbeitungszeit kann 1 bis 3 Monate betragen ab dem Zeitpunkt, an dem die zuständige Stelle im Besitz aller Unterlagen ist.
Die Bürokratie verbunden mit der stumpfen Behördenkommunikation kann sich aufgrund der benötigten Unterlagen für viel Beschäftigte als Herausforderung erweisen. Alleine aus diesem kleinen Vorteil lohnt sich für viele Selbstständige und Unternehmer bereits die Suche nach einem passenden Verkehrsleiter.
Du möchtest mehr wissen? In unserem Blog erfährst du, was es beim Beantragen der EU-Lizenz zu beachten gibt!
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Unsere Beiträge beantworten diese und viele weitere Fragen rundum die EU-Lizenz im Güterkraftverkehr.
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